Worum geht es konkret?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die sogenannten «Internationalen Gesundheitsvorschriften» (IGV) umfassend überarbeitet. Die Absicht dabei ist klar: Die Empfehlungen der WHO sollen gelten und umgesetzt werden – auch in der Schweiz. Der völkerrechtlich verbindliche Vertrag soll die Stellung der WHO ausbauen – zulasten der Schweiz. Gemäss Bundesrat werden die Änderungen der IGV im Epidemiengesetz verankert. Die IGV können unmittelbare Auswirkungen auf die Schweizer Gesundheitspolitik haben – ohne Mitsprache der Bevölkerung oder des Parlaments. Doch statt einer öffentlichen Diskussion um die neuen verbindlichen Inhalte herrscht Funkstille.
Formal eine Revision. In Realität die Aufgabe unserer Souveränität.
Nach Meinung des Bundesrates handelt es sich bei den Änderungen der IGV lediglich um «technische Anpassungen eher geringfügiger Natur und von beschränkter Tragweite». Deshalb brauche es keine Volksabstimmung und keinen Parlamentsbeschluss. Das heisst: Der Bundesrat allein kann zustimmen – indem er nicht widerspricht. Lässt der Bundesrat die Opting-out-Frist, die am 19. Juli endet, verstreichen, dann gelten die revidierten Vorschriften ab 19. September 2025 – ohne Möglichkeit eines späteren Rücktritts.
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist!
Die Petition von ABF Schweiz fordert den Bundesrat auf, der Revision der IGV formell zu widersprechen. Damit würde die Schweizer Bevölkerung Zeit für einen öffentlichen Diskurs gewinnen. Der Bundesrat würde nichts verlieren, da die Änderungen jederzeit angenommen werden können. Wir, das Volk, würden jedoch viel gewinnen.
Direkte Folgen der IGV für die Schweiz:
1. Weniger demokratische Kontrolle
Die neuen IGV würden operative Entscheidungskompetenzen an die WHO übertragen.
Diese kann:
- einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen – auch aus Gründen wie Klimawandel oder soziale Unruhen
- einen pandemischen Notfall ausrufen – auch wenn nur ein hohes Risiko dafür besteht
- Massnahmen wie Lockdowns, Quarantäne oder digitale Gesundheitszertifikate anordnen
- Zugangskontrollen für Reisen, Arbeit oder Schule vorschreiben
- medizinische Produkte (auch experimentelle) zentral als «relevant» einstufen
- die nationale Informationspolitik zu Gesundheitsfragen über die Definition von «Fehlinformation» bestimmen
2. Kosten in nicht absehbarer Höhe
Zur wirksamen Umsetzung der geänderten Vorschriften und zum Aufbau nationaler IGV-Behörden sind neue und zusätzliche Finanzmittel nötig – alles unter Aufsicht und Führung der WHO und zulasten der Steuerzahler.
3. Keine Möglichkeit zum späteren Rückzug
Nach dem 19. Juli 2025 kann die Schweiz nicht mehr einseitig aussteigen
Auslagerung unserer Souveränität an die WHO

Mittels internationaler Staatsverträge werden immer mehr wichtige Entscheidungen an Volk und Parlament vorbeigeschleust und an ausländische Organisationen delegiert. Das widerspricht dem demokratischen Fundament der Schweiz. Internationale Zusammenarbeit ist wichtig. Aber Entscheidungen über unsere Gesundheit müssen demokratisch legitimiert bleiben – durch das Schweizer Volk.
Was sagt der Bundesrat?
Und was stimmt wirklich?
Tatsache | |
Es gibt keinen Artikel in den IGV, der die vollständige Unabhängigkeit garantiert. | |
Ab dem 19. September 2025 gelten sie automatisch, wenn kein Opting-out erfolgt. | |
Einseitiger Austritt ist nach der Frist nicht mehr möglich. |
Dazu folgende Fakten:
Die Schweiz verliert durch die Internationalen Gesundheitsvorschriften ihre Souveränität in der Gesundheitspolitik. Warum?
Der Bundesrat konnte im Vernehmlassungsverfahren keinen einzigen IGV-Artikel nennen, der die Unabhängigkeit der Schweiz garantiert. Wenn die Schweiz die Änderungen nicht bis zum 19. Juli 2025 ablehnt, treten sie am 19. September 2025 automatisch in Kraft. Dann muss die Schweiz ihre Gesetze anpassen – bisherige nationale Regelungen gelten nicht mehr.
Die WHO kann künftig Gesundheitsmassnahmen anordnen – und die Schweiz muss sie umsetzen. Wie ist das möglich?
Artikel 42 IGV verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung der WHO-Massnahmen. Gleichzeitig wird das Schweizer Epidemiengesetz so angepasst, dass genau diese Massnahmen automatisch übernommen werden können. Der Bundesrat spricht von Empfehlungen – in Wahrheit wird es bindend.
Die WHO erhält neue Macht – obwohl sie nicht demokratisch kontrolliert wird. Was bedeutet das für die Schweiz?
Covid-19 wurde weltweit als biologische Gefahrenabwehr behandelt, unter Beteiligung von Militär und WHO. Jetzt soll dieselbe WHO noch mehr Entscheidungsgewalt bekommen, auch auf nationale Massnahmen – ohne demokratische Kontrolle. Dies obwohl wir über ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem verfügen. Der Bundesrat sieht kein Problem darin.
Die WHO bestimmt, was «Fehlinformation» ist – Meinungsfreiheit wird zur Grauzone. Führt das zu Zensur?
Die neuen IGV verlangen die «Behandlung» von Fehl- und Desinformation – ohne zu definieren, was das ist. In der Praxis bedeutet das: Wer nicht der WHO-Linie folgt, riskiert Zensur. Der Bundesrat verspricht Grundrechtsschutz – die Gefahr zur Errichtung eines globalen Wahrheitsministeriums ist gross.
Der WHO-Generaldirektor kann eine Pandemie ausrufen – und sich selbst beraten. Ist das mit unseren demokratischen Prinzipien vereinbar?
Der WHO-Generaldirektor allein entscheidet über den Pandemiestatus und bestimmt gleichzeitig den Ausschuss, der ihn beurteilen soll. Dieser Ausschuss ist nur beratend – nicht kontrollierend. Damit ist die Macht beim Generaldirektor gebündelt, ohne demokratische Absicherung.
Ein Austritt aus den IGV ist nicht vorgesehen – nur bis zum 19. Juli 2025 ist ein ein Opting-out möglich. Warum?
Die IGV enthalten keinen regulären Austrittsmechanismus. Nur wer bis Juli 2025 widerspricht (sogenanntes Opting-out), kann die Änderungen verhindern. Danach sind sie verbindlich – ob man will oder nicht.
Der Bundesrat verzögert gezielt das Opting-out – obwohl die Zeit davonläuft. Warum?
Die Schweiz muss sich bis zum 19. Juli 2025 entscheiden, ob sie die neuen IGV ablehnt. Doch der Bundesrat zögert und analysiert – obwohl seit Juni 2024 längst Klarheit herrscht. Eine breite Debatte wird damit faktisch verhindert: keine Debatte, keine Entscheidung, kein Widerstand.
Die WHO kostet die Schweiz weit mehr, als der Bundesrat zugibt. Wie ist das zu erklären?
Offiziell zahlt die Schweiz 33,5 Millionen Franken an die WHO. Doch durch Steuerbefreiungen, Gratisinfrastruktur und Schulkosten entstehen möglicherweise jährlich bis zu 284 Millionen Franken Verlust. Das zahlt nicht die WHO – das zahlt der Schweizer Steuerzahler.
Die WHO hat die Fristen zur IGV-Abstimmung gebrochen – und der Bundesrat schaut weg. Ist das mit geltendem Recht vereinbar?
Der finale IGV-Text wurde erst am 1. Juni 2024 veröffentlicht – wenige Stunden vor der Abstimmung. Damit hatten weder Parlament noch Bevölkerung Zeit zur Prüfung. Damit hat die WHO ihre eigenen Regeln gebrochen. Trotzdem behauptet der Bundesrat, alles sei ordnungsgemäss abgelaufen.