Online-Petition
«Keine Änderung der IGV»
«Keine Änderung der IGV»
Die Interessengemeinschaft «Opting-out IGV» fordert: Der Bundesrat hat unverzüglich sein Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV auszuüben und die Ablehnung der Änderungen zu erklären (sog. Opting-out)!
Der Bundesrat hat zwingend das Opting-out zu den IGV-Änderungen zu erklären.
Das Parlament als Oberaufsicht über den Bundesrat hat den Bundesrat aufzufordern, sein Widerspruchsrecht auszuüben und das Opting-out zu erklären.
Nur mit einem Opting-out ist gewährleistet, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, dass in National- und Ständerat eine Debatte über die IGV geführt werden und ein Referendum ergriffen werden kann.
An der 77. Weltgesundheitsversammlung, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 stattgefunden hat, wurden umfassende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen. Diese Änderungen enthalten – entgegen der Ansicht von Bundesrat und BAG – keineswegs nur «Anpassungen von technischer Natur und geringer Tragweite». Was uns nämlich erwarten würde, wenn wir das Inkrafttreten nicht verhindern können: Überwachung und Digitalisierung, Informationskontrolle (Zensur), einseitige Lockdown-Ausrufung durch den Generaldirektor der WHO – zum Beispiel wegen des Klimawandels, Testzertifikat und Impfzertifikat, Impfzwang, Quarantäne und Isolation, Contact Tracing und Ähnliches. Dies alles hätte gravierende Folgen für die Freiheit des Einzelnen und würde unsere Rechte massiv einschränken.
Von grösster Brisanz ist dabei der Umstand, dass die geänderten IGV am 19. September 2025 automatisch für die Schweiz gelten, wenn der Bundesrat nicht bis spätestens am 19. Juli 2025 Widerspruch einlegt!
Das Parlament hat deshalb den Bundesrat aufzufordern, fristgerecht das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen zu erklären (sog. Opting-out).
Fordern Sie mit Unterzeichnung dieser Petition, dass das Parlament als Oberaufsicht den Bundesrat zu den erforderlichen Erklärungen veranlasst. Nur so erlangen diese Änderungen nicht automatisch für die Schweiz Geltung. Und nur so ist gewährleistet, dass die IGV das für die Schweiz innerstaatlich vorgeschriebene Verfahren durchlaufen. Unterzeichnen Sie noch heute!
Jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort, kann die Petition unterschreiben.
Internationale Gesundheitsvorschriften: Der Bundesrat hat unverzüglich sein Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV auszuüben
Petition an die Bundesversammlung
Der Bundesrat hat unverzüglich, spätestens bis 19. Juli 2025, das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären (sog. Opting-out).
Das Parlament fordert den Bundesrat auf, das Widerspruchsrecht fristgerecht auszuüben und die Änderungen abzulehnen sowie die geänderten IGV dem Parlament zu unterbreiten.
Zur Erinnerung
Die total revidierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurden an der 58. Weltgesundheitsversammlung am 23. Mai 2005 angenommen und sind für die Schweiz am 15. Juni 2007 in Kraft getreten (SR 0.818.103). Sie sind völkerrechtlich bindende Rechtsregeln und durch ihre Annahme für die Schweiz verbindlich.
Worum geht es?
Die nun zur Diskussion stehenden und am 1. Juni 2024 angenommenen Änderungen der IGV haben gemäss einem Rechtsgutachten schwerwiegende Auswirkungen auf die Schweiz. Sie sind deshalb dem Parlament zu unterbreiten, welches eine Überprüfung vorzunehmen hat. Bei einer Genehmigung der IGV durch das Parlament kann ein Referendum ergriffen werden. Damit für diesen demokratischen Prozess genügend Zeit zur Verfügung steht, hat der Bundesrat zwingend das Opting-out zu erklären. Nur so ist gewährleistet, dass die IGV nicht automatisch am 19. September 2025 in Kraft treten. Das einmal erklärte Opting-out kann zurückgezogen werden, falls das Parlament die IGV genehmigt und kein Referendum zustande kommt.
Weshalb müssen die IGV abgelehnt werden?
Die zur Diskussion stehenden Anpassungen sind weitreichend und hätten einschneidende Eingriffe in die Souveränität der Schweiz und die von der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte zur Folge. Die Auswirkungen gehen weit über die Gesundheit hinaus. Sowohl die Wirtschaft als auch die Gesellschaft sind davon betroffen. So wird zum Beispiel zukünftig von der WHO festgelegt, was als Fehlinformation oder als Desinformation zu gelten hat. Die WHO wird also zu einer Zensurbehörde. Dadurch werden die von der Bundesverfassung garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit und die Medienfreiheit verletzt. Die Umsetzung der IGV wird zu massiven finanziellen Mehraufwendungen für Bund und Kantone führen. Die WHO hat bereits angekündigt, dass sie ihr Budget von aktuell 3 Milliarden US-Dollar auf 30 Milliarden US-Dollar erhöhen wird.
Mit den geänderten IGV vom 1. Juni 2024 erhält die WHO stark erweiterte Kompetenzen zur Ausrufung eines Pandemienotstandes (Stichworte: Genomsequenzierung und Abwassermonitoring), sie entscheidet über «relevante Gesundheitsprodukte» (einschliesslich experimenteller Substanzen und Notfallzulassung). Sie unterliegt keiner Überprüfung bezüglich ihrer Deklarationen, Empfehlungen und Informationen, ihre Organe sind nicht demokratisch legitimiert. Die Covid 19-Krise hat aufgezeigt, dass die WHO auf die Schweiz in Bezug auf die Dauer einer Pandemie, die Definition des Notrechts-Status, Vorgaben zur Krankheit, Überprüfung durch die Gerichte massgeblich Einfluss genommen hat. Das wird sich mit den geänderten IGV noch verstärken.
Die Souveränität der Schweiz ist in Gefahr.
Sammelfrist der Online-Petition: 01.03.2025